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Zuständige(r) Sachbearbeiter(in)
Die ERK legt besonderen Wert auf die persönliche Betreuung ihrer Versorgungsempfänger/Innen. Daher ist jedem Versorgungsempfänger und jeder Versorgungsempfängerin ein - ganzheitlich zuständiger - Sachbearbeiter/in zugeordnet. Dieser ist telefonisch oder per E-Mail auf direktem Wege erreichbar. Die Durchwahl-Nummer befindet sich auf jeder Gehaltsabrechnung sowie auf jedem Anschreiben; diesem können Sie auch die E-Mail-Adresse entnehmen.
Eine Auflistung der einzelnen Landeskirchen finden Sie unten. Bitte wählen Sie Ihre Landeskirche aus um zu Ihrem/er persönlichen Sachenbearbeiter/in zu gelangen.
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