Die Geschichte
Die Landeskirchen von Baden, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck und der Pfalz entschieden sich 1970 nach einer breiten Diskussion, eine Ruhegehaltskasse mit eigener Rechtsfähigkeit zu gründen.
Der Vertrag über die Einrichtung trat am 1. September 1971 in Kraft.
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1972 erhielt die ERK die Rechtsfähigkeit als Anstalt des öffentlichen Rechts vom Kultusministerium des Landes Hessen verliehen.
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1974 trat die Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg (Region West) der Kasse bei. Die Ev. Kirche in Deutschland folgte 1984, die Ev. Landeskirche in Württemberg zum 1. Januar 1992.
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Im Laufe des Jahres 1995 traten die östlichen Gliedkirchen Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, die Ev.-Lutherische Kirche in Thüringen, die Ev.-Lutherische Kirche in Mecklenburg, die Ev. Landeskirche Anhalts, die Ev. Kirche der Schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Ev. Kirche, die Ev.-Lutherische Landeskirche Sachsens und die Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg (Region Ost) bei.
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Zum 1. Januar 2004 schlossen sich die Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg und die Ev. Kirche der schlesischen Oberlausitz zur Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zusammen.
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Durch die Vereinigung der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen entstand zum 1. Januar 2009 die Ev. Kirche in Mitteldeutschland (EKM).
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Am 27. Mai 2012 (Pfingstsonntag) wurde die Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland gegründet; die Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche und die Pommersche Ev. Kirche schlossen sich zur "Nordkirche" zusammen.
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