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Asset-Liability-Management (ALM)

Die ERK zahlt jährlich über 300 Mio. Euro an die Versorgungsberechtigten als Versorgungsbezüge aus. Ein von den Mitgliedskirchen festgelegter Anteil dieser Aufwendungen wird durch die erwirtschafteten Kapitalerträgen refinanziert, so dass diese nicht mehr durch die Mitgliedskirchen zu tragen sind. Der Anspruch der Versorgungsberechtigten auf Zahlung der Versorgungsbezüge besteht dabei ausschließlich gegenüber den beteiligten Kirchen.

Die Aufgabe des sogenannten Asset-Liability-Managements besteht darin, das ihr anvertraute Kapital („assets“) strategisch – also langfristig – so optimal wie möglich anzulegen, dass die mit den Aufgaben übernommenen Verpflichtungen („liabilities“) mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden können. Zu diesem Zweck lässt die ERK im Abstand von 3-5 Jahren (sowie bei Bedarf) sogenannte Asset-Liability-Studien anfertigen. ​Inhalte solcher A-L-Studien sind regelmäßig die Überprüfung der demografischen Entwicklungen und der Lebenserwartungen im Bestand der ERK.

Das Ergebnis ist eine finanzmathematisch optimierte und langfristig angestrebte Aufteilung der Kapitalanlagen auf unterschiedliche Anlageklassen, die sogenannte SAA (= Strategische Asset Allokation).

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