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Energiepauschale – Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung

Rentner und Rentnerinnen erhalten die Energiepreispauschale (EPP) von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).


Anspruchsberechtigt bei der DRV sind


  • Personen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Renten-versicherung haben und einen Wohnsitz im Inland. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.

  • Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitglied-staaten der Europäischen Union, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.


Soweit mehrere Renten bezogen werden (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.


Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Dieser ist bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.


Weitere Informationen sowie das Formular zur Beantragung der EPP für Rentenbezieher bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie unter:


FAQ


Antragsformular




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