Die Gewährung der Energiepreispauschale erfolgt, wenn sie von Ihrer Kirche beschlossen wird.
Bei Anspruch erhalten Sie die Auszahlung schnellstmöglich, ohne dass Sie einen separaten Antrag stellen müssen.
Wir bitten daher, von Anfragen hierzu vorerst abzusehen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
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